| Anschlusskosten |
Die Anschlusskosten für Neuanschlüsse entsprechen den anfallenden Kosten für die Erstellung der Anschlussleitung von der Hauptleitung bis zur Übergabestation, abzüglich des Landesbeitrages. Die Maueröffnungen (Kernbohrungen, Rohreinlagen beim Erstellen der Mauern, usw.) und die Abdichtung der Rohre (Rohrdurchführungen) an den Außenmauern des Gebäudes sind in der Verantwortung und auf Kosten des Wärmeabnehmers zu erstellen. |
| Mindestanschlussgebühren | 4.000 € |

